Samstag, 14. Juli 2007

Widerspruch gegen Verbot der JN- Demo

Kurzmeldung: Widerspruch gegen Verbot der JN Demo Drucken

Widerspruch ist eingegangen:

Am 13. Juli 2007 ging der Widerspruch gegen die Verbotsverfügung für die Kundgebung der JN bei der Stadtverwaltung Tübingen ein. Laut Antragsteller soll der Widerspruch im Rahmen des Eilverfahrens begründet werden. Insofern ist davon auszugehen, dass die Antragsteller das Verwaltungsgericht Sigmaringen angerufen haben mit dem Ziel, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder herzustellen und damit die Verbotsverbotsverfügung außer Kraft zu setzen. Jetzt liegt die Entscheidung beim VG Sigmaringen.

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